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Beck vs. Titanic

Zum Sachverhalt (siehe auch: Netzeitung.de):

Journalisten schreiben vom Teddy-Image des SPD-Chefs und zeichnen das Bild eines lebensfrohen Pfälzers, der sich zur Henkersmahlzeit Sauerbraten und Kartoffelklöße wünscht. "Das runde Gesicht, die prallen Wangen, der graue Backenbart, die stämmige Figur signalisieren Lebensfreude und Bodenständigkeit", schrieb im April die tageszeitung - und zitierte den SPD-Chef Kurt Beck mit der Aussage: "Spott und Ironie ertrage ich gerne."

Mit der Überschrift "Problembär außer Rand und Band - Knallt die Bestie ab!" druckte die Satirezeitschrift "Titanic" ein Porträt des deutschen SPD-Chefs auf die Titelseite, das bei Kurt Beck auf Ablehnung stieß. Wenn ein Mensch als Bestie bezeichnet werde, die abgeschossen werde solle, habe dies wenig mit Humor zu tun, sagte Beck. "Wenn Sie immer wieder mit konkreten Morddrohungen im Alltag zu tun haben, dann ist der Humor, der sich dahinter verbergen soll, zumindest mir verborgen geblieben."

Gegen die Verbreitung dieses Titels erwirkte Beck beim Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung. Der Politiker betonte, er habe sich an den Rat der Medienjuristen der Sozialdemokratie gehalten, die bisher immer die Linie gefahren hätten: "Wenn in einer solchen Weise Persönlichkeitsrechte tangiert sind, haben wir uns immer dagegen gewehrt."

Die "Titanic"-Chefredaktion reagierte mit Unverständnis auf Becks juristische Intervention. Chefredakteur Thomas Gsella sagte in einem Interview mit der Jungen Welt: "Es ist von Herrn Beck missverstanden worden." Der Titel sei keineswegs als Aufforderung zu verstehen, den SPD-Vorsitzenden zu erschießen. "Wir wollen die ganze Grausamkeit des bayerischen Umgangs mit dem Problembären darstellen, indem wir einen sichtlich hochlebendigen und brummzufriedenen Bären, der vor Lebensfreude nur so strotzt, zeigen".
Schießt in diesem Fall die Titanic über den Schutz der politischen Kunst aus Art. 5 Abs. 3 hinaus, und hat sie schon Becks allgemeines Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 verletzt? Oder ist nach Einbeziehung der Gesamtumstände, wonach auf die "Kontroverse" um den Abschussbefehl des zuständigen bayerischen Ministers Schnappauf abgezielt werden sollte, Kurt Beck nur als menschliches Medium für den Bären zu verstehen, welches einen politischen Diskurs auslösen sollte?

Im Gegensatz zum ähnlich gelagerten Fall "Anachronistischer Zug" wird Kurt Beck ja nicht mit (NS-)Verbrechern gleichgestellt und dadurch verunglimpft, sondern fungiert durch seinen Habitus für das Leserpublikum eher als Medium für einen Bären, der zu dem Zeitpunkt der Drucklegung der Zeitschrift noch nicht getötet war.

Für einen objektiven Dritten dürfte nach der Medienaufmerksamkeit um den italienischen Bären aus den Alpen verständlich sein, dass kein Mordaufruf an Kurt Beck selbst geäußert wurde, sondern vielmehr Kritik am Umgang der Behörden mit dem Bären in Bayern geübt werden sollte, die den Abschuss des Bären letztlich angeordnet hatten.
Da nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000€ gegen die Titanic verhängt werden könnte, ist jene zu entscheidende Frage auch mit hohen finanziellen Interessen behaftet.

Ich würde mich im Ergebnis eher der Argumentation der Zeitung anschließen, da die Bedeutungsunterschiede für einen objektiven Dritten erkennbar sein dürften und in einem politischen Diskurs innerhalb einer pluralistischen Gesellschaft mit harten Bandagen gekämpft werden darf. Die Gestaltung des Titelbildes wäre in diesem Fall meines Erachtens von Art. 5 Abs. 3 noch gedeckt, was aber sicherlich kontrovers diskutiert werden kann.

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